Die Computerwissen Highlights KW 44
In dieser Woche ist es unverkennbar winterlich geworden – doch auch die zunehmende Kälte konnte die als Spam versandten Hirnlosigkeiten nicht einschränken. Im Gegenteil, es gab einige, durchaus auf den ersten Blick geschickt gestrickte Träger für Schadsoftware, so etwa die E-Mail mit dem Betreff „Wichtiger Hinweis NR64654 Proinkasso GmbH“, die als Rechnung eines Inkassounternehmens auftritt und dazu über Rechnungsposten wie „Beate Uhse GmbH“ mit dem Schamgefühl der Empfänger spielt.
Aber zum Glück sind die Versender solchen Mülls intellektuell nicht unbedingt auf der Höhe der Zeit und machen es so leicht, dubiose Dateianhänge wie „Anhang.zip“ oder „Rechnung.zip“ nicht zu öffnen.
Übliche Kriterien, an denen kriminelle E-Mails erkannt werden können: Die Absender sollten mindestens Ihren Namen in der Anrede führen und eine Absenderadresse verwenden, die irgendetwas mit der vorgetäuschten Firma zu tun hat. Auch die Mailtexte entlarven den Spam, denn in Deutschland werden Mailtexte üblicherweise mit Umlauten geschrieben und sind ab und an sogar orthographisch einigermaßen korrekt verfasst.
Außerdem wird kein seriöses Unternehmen E-Mail-Anhänge mit Dokumenten in gezippter Form verschicken.
Nicht nur der Spam sorgte in der letzten Woche für Aufregung, auch die Deutsche Nationalbibliothek brachte so manchen Computernutzer in Wallung, mutete die Pflichtablieferungsverordnung für Internetpublikationen doch recht Schildbürgerhaft an. In einem Telefonat hat ein freundlicher Mitarbeiter der Nationalbibliothek für uns Licht ins Dunkel der Verordnung gebracht, die auf den zweiten Blick doch ganz sinnvoll erscheint.
Um was geht es bei der so plötzlich entdeckten Sammelwut der Bibliothekare? Im Grunde führt man dort fort, was man bereits seit geraumer Zeit betreibt – man möchte veröffentlichtes Kulturgut erhalten und der Bevölkerung zugänglich machen. Was jedem von uns bei Büchern einleuchtet, wirkt nur auf den ersten Blick für Internet-Medien skurril. Ein Beispiel der Nationalbibliothek verdeutlicht den Ansatz, der hinter der Verordnung steht: Während bei einem Ereignis wie beispielsweise Pearl Harbour problemlos nachvollzogen werden kann, wie die Medien damals darüber berichtet haben und wie diese Medien ausgesehen haben, fällt dies in neuerer Zeit immer schwerer. So kann heute kaum ein Nachrichtenportal sagen, wie denn am 11. September 2001 seine Webseite bzw. seine Berichterstattung ausgesehen hat.
Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) möchte auch die im Internet stattfindende Zeitgeschichte sammeln und für die Zukunft bewahren. Das Archivieren des gesamten deutschen Internets ist also mitnichten Sinn und Zweck der Sache – auch, wenn die in krudem Behördendeutsch verfasste Verordnung zunächst den Anschein erweckt.
Auf ihrer Webseite schließt die Nationalbibliothek nun auch explizit (und glücklicherweise allgemeinverständlich) all jene Internetangebote aus, die in dieser Hinsicht nicht von Belang sind, wie etwa private oder gewerbliche Seiten.
Und dann war da auch noch Microsoft, das sich offenbar in einer Art technologischen Aufholjagd befindet und nun an die Dinge anknüpfen möchte, die andere Unternehmen bereits erfolgreich etabliert haben. So marschiert das Unternehmen unter Ägide von Herrn Ballmer nicht nur deutlich in Richtung „Cloud Computing“, sondern möchte auch die nächste Generation seiner Officeanwendungen in Richtung Onlinetauglichkeit trimmen.
Auf der „Professional Developers Conference“ (PDC) 2008 hat Microsoft erstmals neuartige Webanwendungen für Office vorgestellt. Hierbei handelt es sich um vereinfachte Versionen von Microsoft Office Word, excel, PowerPoint und OneNote, die sich mit Standard Webbrowsern wie Internet Explorer, Firefox oder Safari über das Internet nutzen lassen. Dadurch soll der Anwender ein Dokument im Web, mit dem Smartphone oder am PC bearbeiten können – ganz ähnlich, wie es Google, Adobe und Co. schon seit einiger Zeit vorgemacht haben.
Microsoft will noch in diesem Jahr eine „Technical Preview“ der Office Webanwendungen herausgeben. Aktuelle Informationen zur Verfügbarkeit der Betaversion sollen nach einer Registrierung bei „Microsoft Office Live Workspace“ unter www.workspace.officelive.com erhältlich sein.
Auch den Vista-Flop möchte man in Redmond gern ungeschehen machen und hat auch gleich „Windows 7“ angekündigt, das vermutlich 2010 erscheinen soll. Windows 7 soll – natürlich – zuverlässiger, einfacher und kompatibler werden. Man habe dazu zahlreiche Anregungen von Kunden und Partnern übernommen, so Microsoft.
Zu den Neuerungen gehört ein verbesserter Datenschutz, eine optimierte Navigation, eine neue Taskleiste und eine vereinfachte Oberfläche. Soll Windows leichter zu bedienen sein und den Zugriff auf häufig genutzte Funktionen beschleunigen. Windows 7 soll auch den Austausch von Daten zwischen PCs und Geräten erleichtern – ob zu Hause, im Büro oder unterwegs.
Windows 7 wird außerdem mehr Eingabemöglichkeiten bieten, zum Beispiel Multitouch. Mit „Device Stage“ sollen sich am PC angeschlossene Geräte wie Kameras, Telefone oder Drucker effektiver nutzen lassen.
Wer bisher mit Windows gearbeitet hat, soll sich auch bei Windows 7 zu Hause fühlen – optisch ändert sich wenig, allerdings soll es mehr Möglichkeiten geben, das Aussehen an die eigenen Wünsche anzupassen. Zur besseren Orientierung soll das Fenstermanagement verbessert werden und auch die Taskleiste am unteren Bildrand soll verbessert werden.
Um den Anwender zu entlasten, soll es in Windows 7 auch weniger störende Rückfragen des Betriebssystems geben – ein Punkt, der vielen Anwendern bei Vista sauer aufgestoßen ist. (tok)




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