Täglich die Top News, Tipps und Tricks aus der weltweiten Computerszene







Täglich & informativ - Melden Sie sich jetzt zu unseren kostenlosen ComputerwissenDaily E-Mail-Newsletter an.

Die Computerwissen Highlights KW 43

Diese Woche hat erneut ein Thema aufgebracht, das wir doch, zumindest für den Moment,  erfolgreich verdrängt zu haben glaubten: die Vorratsdatenspeicherung. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob und inwieweit das Sammeln von Daten auf Geheiß des Gesetzgebers überhaupt statthaft ist, sondern es spielen auch ganz pragmatische Dinge eine Rolle, wie etwa die entstehenden Kosten. Es ist in diesem Zusammenhang mitnichten klar, wer den zu betreibenden Aufwand bezahlen soll und so hat das Verwaltungsgericht Berlin ein TK-Unternehmen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Verpflichtung, auf eigene Kosten Überwachungstechnik anzuschaffen und zu betreiben, überhaupt angemessen ist.

Der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland, eco, schätzt, dass die Vorratsdatenspeicherung allein im Internetbereich Kosten für die Anschaffung von Hard- und Software von mindestens 322 Mio. Euro verursacht.

Um Kosten ganz anderer Art, nämlich solchen, die Verbrauchern durch unfreiwillige Abos entstehen, ging es in einem Verfahren vor dem Landgericht Hanau.

Hier erreichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Etappensieg beim Kampf gegen Kostenfallen im Internet. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss die Gewinne offenlegen, die er mit so genannten Kostenfallen erzielt hat. Bestätigt die Berufungsinstanz die Urteile, ließe sich gerichtlich durchsetzen, dass die Gewinne zugunsten der Staatskasse eingezogen werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband versucht mit den Verfahren, dem Internetanbieter seinen, nach Auffassung der Verbraucherschützer, zu Unrecht erzielten Gewinn zu entziehen. Der Grundstein hierzu ist mit den aktuellen Urteilen gelegt. Das Gericht erkannte ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln des Anbieters.

Im April 2007 hatte der Verband die Firma wegen Wettbewerbsverstößen auf verschiedenen Internetseiten abgemahnt. Diese waren derart gestaltet, dass die Nutzer den Eindruck erhalten konnten, die Angebote für Leistungen wie Lebenserwartungstests seien kostenfrei. Tatsächlich ging man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag über mindestens 59 Euro ein. Über diese Folgen hatte der Anbieter lediglich im Kleingedruckten informiert.

Im Dezember 2007 mahnte der Verbraucherzentrale Bundesverband Online Service Ltd. wegen eines ähnlich gestalteten Angebots für einen Adventskalender ab. Die Sachverhalte machte er anschließend zum Gegenstand der laufenden Gewinnabschöpfungsverfahren.

Nicht in eine Kostenfalle, wohl aber in eine Geruchsfalle mag dagegen der Anwender stolpern, der via Internet ein eigenes Parfüm kreiert. Das kann man bei MyParfuem.com mit einiger Ausführlichkeit tun und ein individuelles Parfüm aus etwa acht Billiarden Kombinationsmöglichkeiten zusammenstellen.

Das Unternehmen verspricht, dass mit dem eigens entwickelten System zur Kombination der verschiedenen Zutaten ein kinderleichtes Zusammenstellen von Düften möglich sein soll. Es sei ein perfekter Zusammenklang zwischen Portionsgrößen, Duftintensität und Wechselwirkungen gewährleistet.

Allerdings gibt das Unternehmen keine Garantie dafür, dass das solcherart virtuell zusammengemixte Dufterlebnis auch die eigene Nase oder die des Partners trifft.

Geruch- aber nicht schmerzlos können dagegen Rating-Beurteilungen ausfallen und so bleiben die Verbraucher nach wie vor potentiell Opfer maschineller Bewertungen, denn, so meldete der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Regierungsentwurf zum Einsatz von Scoring-Verfahren reiche bei weitem nicht aus.

“Verbraucher werden auch in Zukunft nicht erfahren, warum sie von Unternehmen in welche Schubladen gesteckt werden”, befürchtet Vorstand Gerd Billen. Die Verbraucherschützer appellieren an die Bundestagsfraktionen, den ungezügelten Einsatz von Scoring-Verfahren zu begrenzen und die Transparenz der Verfahren spürbar zu verbessern.

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes verfehlt der Regierungsentwurf das Ziel, den Bürgern die Souveränität über ihre Daten zurückzugeben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert außerdem, dass Unternehmen die Ergebnisse von Bonitätsprüfungen ein Jahr lang speichern müssen. Es müsse gewährleistet sein, dass Verbraucher ausreichend Zeit haben, sich über die Bewertungen zu informieren.

Scoring-Verfahren dienen dazu, die Kreditwürdigkeit, die Zinskonditionen und die Versicherungsprämie zu errechnen. Zunehmend entscheiden sie jedoch auch darüber, ob Verbraucher einen Telefon- oder Mietvertrag erhalten. Grundlage sind sowohl Informationen über das Zahlungsverhalten als auch pauschale Kriterien wie Wohnadresse, Alter, Familienstand oder Beruf. Eine vom Verbraucherzentrale Bundesverband im Januar 2008 vorgelegte Studie hat massive Defizite dieser Praxis zu Tage gefördert. Das Ergebnis: Die Verfahren werden intransparent eingesetzt.

Und schlussendlich ist der Vater einer Vielzahl dieser Probleme gerade 50 geworden: der Mikrochip. Er erblickte das Licht der Welt in den Laboren von Texas Instruments, die schon auf dem Gebiet der Transistoren Pionierarbeit geleistet hatten. Im Laufe der Zeit ging die Miniaturisierung immer weiter, die Chips wurden immer leistungsfähiger – doch zunächst waren Mikrochips eine eher exotische Anwendung, die zunächst nur das Interesse des Militärs und der Nasa weckte. Erst in den siebziger Jahren begann der Siegeszug der Miniaturelektronik, als Texas Instruments die Bauteile auch in Taschenrechnern einsetzte.

Heute sind Chips aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken – sie stecken nicht nur in Computern, sondern auch in Autos, Fernsehern, Kameras und Haushaltsgeräten. Ihr Marktvolumen liegt in diesem Jahr bei 158 Milliarden Euro.

Diesen Beitrag weiterleitenDiesen Beitrag weiterleiten

Diesen Beitrag zu Mister Wong hinzufügen | Diesen Beitrag zu digg.com hinzufügen | Diesen Beitrag zu digg.com hinzufügen digg it | Diesen Beitrag zu yigg.de hinzufügen yigg it



Einen Kommentar schreiben: