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Der Computerwissen-Wochenrückblick KW 47

Man möchte es bei all dem Medienrummel fast nicht glauben, aber in dieser Woche ist mehr passiert als nur das Gerangel um das iPhone-Geschäftsmodell.

Da gab es beispielsweise eine kleine, aber gar nicht so unwichtige Meldung, in der berichtet wurde, dass die Foto-Plattform Flickr nun einen Dienst anbietet, der die auf der Webseite eingestellten Bilder mit geo-basierten Daten ausstatten kann. Diese Bilder, die der Nutzer so gewissermaßen mit der Adresse ihres Entstehungsortes verknüpft, werden auf einer Weltkarte angezeigt. Ebenfalls mit Geodaten arbeitet die zweite Neuheit, die Funktion “Places”. Sie enthält Tags zu mehr als 100.000 Orten weltweit. Places liefert auf einer Seite gebündelt zahlreiche zusätzliche Angaben zu einem gesuchten Standort: die interessantesten Fotos, lokales Kartenmaterial, das aktuelle Wetter, Flickr-Gruppen oder ausgewählte Flickr-Fotografen.

Natürlich darft das Nummer-1-Thema der letzten Tagen hier dennoch nicht so ganz fehlen. Was Apple in den USA problemlos gelungen ist, nämlich das iPhone exklusiv nur über ein Partnerunternehmen zu vertreiben, scheint in Europa nicht ganz so reibungslos zu verlaufen.

Nachdem das Apfel-Unternehmen bereits in Frankreich dem Verkauf eines nicht an einen Provider gebundenen iPhones zustimmen musste, ist nun auch die Bindung an T-Mobile aufgeweicht worden. Zukünftig wird T-Mobile auch eine entsperrte Version des iPhones ohne Vertragsbindung anbieten. Der Verkaufspreis wird, Medienberichten zufolge, bei 999,- Euro liegen.

Diese Entscheidung fiel nicht so sehr im Hinblick auf die Kunden, die zwar ein iPhone, aber keinen T-Mobile-Vertrag haben möchten, sondern aufgrund einer einstweilígen Verfügung, mit der der Mitbewerber Vodafone gegen das Geschäftsmodell von T-Mobile vorgegangen ist.

Witzig fand man das im Hause T-Mobile sicherlich nicht – den Verbraucher könnte es jedoch langfristig freuen, weil hier ein grundsätzlicher Entscheidungsprozess angestoßen wurde.

Witzig ist jedoch die Initiative der Internet-Plattfom spin.de, die eine „Hitparade“ der schlimmstmöglichen Geschenke über eine Online-Befragung zusammengestellt hat.

Als besonders heikel erwiesen sich hier Textilien – bei Socken oder Unterwäsche hängt der Weihnachtsfrieden an einem seidenen Faden. Das bisherige Ergebnis der noch laufenden Umfrage, an der bis jetzt 9.500 Menschen teilgenommen haben, ist deutlich: Bei gut 60 Prozent der Männer und 40 Prozent der Frauen liegen Socken als Geschenk ganz unten in der Gunst, gefolgt von Unterwäsche. Bei den Frauen kommen Haushaltsgeräte auf den dritten Platz, bei den Männern ist es Bekleidung allgemein.

Wenn auch nicht in den „Flop-Ten“ so doch immer noch ein echter Killer sind für Frauen Geschenkgrausamkeiten wie Diätschokolade, Bettwäsche von Tokio Hotel und Gleichstromgeräte zur Gewichtsreduzierung. Echte „Hits“ sind Textilien in allen Formen, Gutscheine, Bücher und Selbstgebasteltes. Mit dieser Auswahl ist ein unerwartet lebendiges Weihnachtsfest schon nahezu garantiert.

Als Weihnachtsgeschenk noch nicht geeignet sind die neuen Powerline-Chips, die gerade in New York vorgestellt wurden. In einem Testnetzwerk wurde mit diesen Chips das Rekordtempo von 400 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erreicht – eine Verdoppelung der Geschwindigkeit bei der Datenübertragung via Stromkabel. Der heutige Standard bei Powerline-Produkten liegt bei 200 Mbit/s. Mit den neuen Chips soll eine Übertragung möglich sein, die dem Funkstandard 802.11n ebenbürtig ist.

Mein klammheimlicher Favorit ist allerdings die Nachricht darüber, das Politiker in NRW ein Verbot von Internet-Portalen fordern, auf denen Lehrer benotet werden können.

Ausgelöst wurde die Diskussion durch eine Klage gegen das Portal spickmich.de. Auf www.spickmich.de können Schüler eigene Profile anlegen und auch mit einer Benotungsfunktion ihren Lehrern und Schulen online Noten geben und ihnen Zeugnisse ausstellen. Von eben dieser Benotungsfunktion fand eine Lehrerin ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und zog vor Gericht.

Seitdem ist auch per Gerichtsbeschluss klar, was der gesunde Menschenverstand schon vorher verkündet hat: „Das Kölner Landgericht hat am Mittwoch in einer mündlichen Verhandlung die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet als rechtens bezeichnet. Nur Schmähkritik, die Lehrer diffamiere, sei unzulässig, alles andere werde durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt“, so berichtete Spiegel Online über den inzwischen zur Posse herangewachsenen Fall.

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