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6 Millionen Datensätze in 44 Stunden für 850 Euro

Um in Erfahrung zu bringen, wie leicht es tatsächlich ist, auf dem Schwarzmarkt sensible Daten zu erwerben, beauftrage der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Rechercheur. Diesem wurde innerhalb kürzester Zeit eine CD mit sechs Millionen Datensätzen deutscher Bundesbürger angeboten mit Kundendetails wie Adresse, Geburtsdatum und auch Kontonummern und Bankverbindungen, so der Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Pressemitteilung.

Als Konsequenz des aktuellen Skandals um den Missbrauch von Kontodaten haben Verbraucherschützer, Datenschützer und Kriminalpolizei einen Stopp des Datenhandels zu gewerblichen Zwecken ohne aktive Zustimmung sowie schärfere Kontrollen und Sanktionen gefordert. Die Politik müsse erkennen, so heißt es, dass der Datenschutz an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden muss.

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar und der stellvertretende Vorsitzende beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Bernd Carstensen warnten in Berlin vor einem ungezügelten Datenhandel und zunehmendem Missbrauch. Sie forderten auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern. Die gerade vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwürfe zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Telefonwerbung böten die Grundlage hierfür.

Zudem riefen sie dazu auf, die Laissez-Faire-Haltung bei der Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu beenden. Generell sollten Verbraucher auf Geschäfte verzichten, die ein Einverständnis zur Datenweitergabe voraussetzen. Zudem sollte man nur solchen Geschäftspartnern sensible Daten wie etwa die Kontoverbindung nennen, die man selbst aus freien Stücken kontaktiert hat und die vertrauenswürdig sind. Die Devise müsse sein: “Wen ich nicht kenne, der kriegt keine Daten.” Datensparsamkeit sei der beste Datenschutz: So wenig Daten wie möglich, nur so viele wie unbedingt nötig. Wer sorglos mit seinen Daten umgehe, müsse sich nicht wundern, Opfer von Werbeanrufen oder unseriösen Geschäften zu werden.

“Datenmissbrauch muss endlich wirksam unterbunden werden und Geschäfte, die durch unerlaubte Anrufe angebahnt wurden, unwirksam sein”, sagte Gerd Billen. Die Datensammelwut müsse eingeschränkt, der Datenhandel erschwert und Kontrollen und Sanktionen verschärft werden. Ohne schriftliche Bestätigung müssten am Telefon abgeschlossene Verträge unwirksam sein. Eine Ausweitung der Widerrufsmöglichkeiten reiche hier nicht aus. Billen: “Der Missbrauch wird erst dann aufhören, wenn er sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt.”

“Datenmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt. Es geht um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung”, so Peter Schaar. “Persönliche Daten sind keine Handelsware, über die Dritte beliebig verfügen dürfen.” Dies gelte in besonderem Maß für Kontodaten und andere sensible Informationen.

Die Verbraucherzentralen empfehlen, Bankauszüge regelmäßig zu überprüfen und nicht nachvollziehbaren Kontobelastungen binnen sechs Wochen zu widerrufen und dabei das Konto berichtigen zu lassen. Zudem sollten Betroffene Anzeige erstatten, wenn zu einer Abbuchung keine Einzugsermächtigung gegeben wurde. Dies ist strafbarer Betrug.

Bei den Verbraucherzentralen sind Musterbriefe für den Widerruf einer Einwilligung in die Datenweitergabe sowie zum Widerspruch gegen eine Abbuchung ohne Einzugermächtigung erhältlich. Zudem rufen die Verbraucherzentralen Betroffene, die Opfer einer Einzugsermächtigung ohne Einwilligungserklärung wurden, auf, dies den Verbraucherzentralen zu melden. Zu diesem Zweck haben die Verbraucherzentralen unter www.vz-bw.de/datenklau eine Umfrage gestartet. Verbrauchertipps zum Umgang mit Daten bieten die Verbraucherzentralen. Die Broschüre “Datenschutz für Verbraucher” ist in den meisten Verbraucherzentralen und im Ratgebershop erhältlich.

Derzeit können Daten immer leichter gesammelt, verarbeitet und weitergegeben werden. Nach der derzeit gültigen Regelung dürfen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und Beruf zu Werbezwecken weitergegeben und genutzt werden, sofern der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht. Und wie wir alle aus dem Internet wissen, sind etliche Angebote nur dann nutzbar, wenn man in die Datenweitergabe zu Werbe- und Marketingzwecken einwilligt. Zudem tragen viele Verbraucher durch ihr Verhalten zum möglichen Missbrauch bei, indem sie ihre Daten unbedacht preisgeben.

Der Datenschutz dürfe, so die Verbraucherschützer,  nicht weiter den Gerichten oder der Zivilcourage von Banken-Insidern überlassen werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher:

  • Ein generelles Verbot des Datenhandels zu gewerblichen Zwecken ohne vorherige aktive Einwilligung der Bürger bzw. Kunden.
  • Klare Regeln für Einwilligungserklärungen
  • Ein obligatorisches ‚Opt-In’ bei Datenweitergabeklauseln. Die Einwilligung der Verbraucher in die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken darf durch eine Voreinstellung (Opt-Out) kein Automatismus sein.
  • Die Betroffenen sind vor einer Zustimmung konkret zu informieren, zu welchem Zweck welche Daten an wen weitergegeben werden.
  • Die Unwirksamkeit von Verträgen, die durch unerlaubtes Telefonmarketing angebahnt wurden, ohne dass eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung erteilt wurde.
  • Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände zu stärken und auszuweiten, um auch datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen zu können.
  • Die Einführung eines freiwilligen Datenaudits. Für Branchen, die mit Daten handeln, bedarf es eines obligatorischen Audits.
  • Eine Sorgfalts- und Berichtspflicht der Banken: Werden Lastschriften gehäuft und wegen fehlender Einzugsermächtigungen zurückgereicht, müssen die Banken die Staatsanwaltschaft informieren.
  • Eine institutionalisierte Vernetzung der Strafverfolgung und der Gewerbeaufsicht. Die Gewerbezulassung muss sicherstellen, dass den immer wieder mit der gleichen “Masche” oder mit ähnlich unlauteren Wettbewerbshandlungen auftretenden Unternehmen eine Gewerbezulassung entzogen wird.
  • Ein schärferer Sanktionsrahmen: Bußgelder müssen erhöht und Wiederholungstäter europaweit von der Einreichung von Lastschriften ausgeschlossen werden.
  • Die Umsetzung der Charta digitaler Verbraucherrechte

Noch ein schneller Nachtrag: Die Staatsanwaltschaft Münster hat bekannt gegeben, dass sie den Tatverdächtigen ermittelt hat, der einem Auftragnehmer des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) die sechs Millionen Datensätze verkauft hatte. Demnach fand am 20.08.2008 in der Wohnung des Tatverdächtigen in Münster eine Durchsuchung statt, bei der ein Rechner und weitere Datenträger sichergestellt werden konnten.

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Ein Kommentar zu “6 Millionen Datensätze in 44 Stunden für 850 Euro”

  1. Peter Soller

    Dann schaut Euch mal bitte an , was mit der GESUNDHEITSKARTE , von Amtswegen für Daten erhoben werden , die ja ach so sicher sind . Den Leuten ist garnicht bewusst , wie die Konzerne unsere Daten sammeln , um dann diese
    gezielt manipulieren zu können . Macht weter !!!

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