Anschlussinhaber haften bei Internetpiraterie
Immer mehr Gerichte nehmen bei Fällen von Internetpiraterie den Anschlussinhaber in die Verantwortung. Nach ähnlichen Entscheidungen in Köln und Hamburg hat jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf die so genannte Störerhaftung in einer aktuellen Entscheidung (I-20 W 157/07) bestätigt. Internetnutzer haben demnach für die über ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen einzustehen.
Der Fall tritt häufig ein, wenn in […]



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