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Computerwissendaily.de zieht um

Liebe Leser, Sie haben es vielleicht schon gemerkt: Mir liegen die Meinungsbeiträge der Editorials besonders am Herzen. Aus diesem Grund ändert sich auch etwas an unserem Blog www.computerwissendaily.de. Daher starten wir eine neue Seite, die sich nun verstärkt auf die Editorials und weitere Kommentare konzentriert. Sie finden unter www.kieslichdaily.de eine neuen Blog, in dem Sie natürlich auch wieder Kommentare abgeben können und die Möglichkeit haben, mit mir und anderen Lesern über die Beiträge zu diskutieren.

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Die Computerwissen Highlights KW 47

In dieser Woche haben wir uns mit einer ganzen Reihe seltsamer Phänomene befasst. Alles begann mit der Entdeckung der Jammermentalität in Computerforen, ein Umstand, der zahlreiche Leserkommentare hervorrief.

Die Feststellung, dass das Nörgeln sich gern in Foren, gern auch in Verbindung mit einem heftigen Anspruchsdenken, manifestiert, hat anscheinend einen Nerv getroffen. Da wird lustig und viel und gern auch am Thema vorbeischwadroniert, wobei das Augenmerk, einem geheimen Regelwerk folgend, anscheinend darauf zu liegen hat, an allem und jedem etwas auszusetzen zu haben.

Dabei sind Foren eine gute und richtige Sache, die der Meinungsbildung sehr dienlich sind – nur warum muss es sich bei diesen Meinungen denn fast immer nur um Jammern und Meckern handeln?

Kaum war die Jammermentalität aufgetaucht, folgte auch schon die Steigerung in Form der AERMLS-Erkrankung, die sich in mehr oder minder bizarren Versuchen, die Inhalte von Wikipediaartikeln zu manipulieren oder besser gleich zu verbieten.

Diese Versuche haben, bisher geheimen Forschungsergebnissen zufolge, ihre Ursache in der AERMLS-Erkrankung (Adopted Open Eye Reality Response Maximum Loss Syndrome), die dafür sorgt, dass man, wenn man eine bestimmte Stufe auf der Leiter erreicht hat, sei es nun in Ämtern oder Parlamenten, schlicht die Orientierung verliert. Nur so könne erklärt werden, warum einige dieser Träger von Amt und Würden nicht mehr aus ihrem Büro herausfinden und so eine langfristige Schädigung der Fernsicht auf die Außenwelt davontragen.

Die Betroffenen, kurz auch als Aermlis bezeichnet, weisen ein hohes Potenzial unbestimmter Ängste vor offener Information auf, sind aber durch ihre Einschränkungen vielfach kaum in der Lage, mit diesen Medien umzugehen. In diesem Spannungsfeld neigen sie zu einem bisweilen skurril erscheinenden Aktionismus, der auf spätere Folgen keine Rücksicht nimmt. Sieht der Aermli eine in seinen Augen unkontrollierbare Kommunikationsplattform, beginnt er, in seinem Büro umherzuirren und muss schließlich aktiv werden.

Als Beleg für diese unbekannte Krankheitsform wurde ein Artikel des Online-Magazins Heise Online aufgeführt, nach dem BND-Mitarbeiter angeblich versucht haben sollen, Wikipediaeinträge zu verändern.

Für die Betroffenen Aermlis wirke eine öffentlich zugängliche Information, Auslandsniederlassungen des Goethe-Instituts dienten als “inoffizielle Residenturen” des BND wie ein Trigger – unabhängig von ihrem tatsächlichen Wahrheitsgehalt. Auch die etwas schlichte Veränderung dieses Eintrages in sein Gegenteil, wobei die Veränderung auch noch nachvollziehbar protokolliert wird, seien ein geradezu typisches Aermli-Verhalten.“

Aktueller und auch wesentlich aufsehenerregender war der Fall des Bundestagsabgeordneten Lutz Heilmann, der am 14.11. über eine Einstweilige Verfügung das Portal www.wikipedia.de abschalten ließ, da in einem Beitrag über ihn auf http://de.wikipedia.org angeblich falsche und ehrabschneidende Tatsachenbehauptungen über ihn erfolgt sein sollen. Auch hier konnte die Forschung zitiert werden: „Eine Überreaktion, die in ihrer Durchführung nicht nur völlig sinnlos war, sondern auch keinerlei Rücksicht vor den Folgen für seine Partei genommen hat. Eigentlich ein echter Klassiker. Tragisch dabei ist, dass Herr Heilmann noch recht jung ist – eine solche Fehleinschätzung der modernen Informationslandschaft ist sonst nur bei wesentlich älteren Aermlis anzutreffen. Daher gibt es auch noch Zweifel, ob es sich bei ihm um einen AERMLS-Fall handelt.“

Auch der Parforceritt, der an seiner Partei vorbei geführt wurde, war typisch. Diese zeigte sich entsprechend konsterniert – die Pressesprecherin der Partei Die Linken erklärte in einer E-Mail an die Redaktion, dass die Aktion von Herrn Heilmann „weder mit der Fraktion noch mit dem Parteivorstand abgesprochen oder abgestimmt“ war und man von dem Vorgang selbst überrascht worden sei.

Wer nun geglaubt hat, die menschlichen Katastrophen wären damit für diese Woche erledigt gewesen, sah sich in der Folge mit dem iPhone-Mann konfrontiert, der auch gleich für die dümmste Ausrede des Monats sorgte. Da hat eine Frau in den USA auf dem iPhone Ihres Mannes ein Foto gesehen, das einen elementaren Körperteil ihres Gatten in bestem Zustand freudiger Begeisterung zeigte. Hinzu kam, dass sich dieses Foto im Mailausgang befand, adressiert an eine ihr unbekannte Dame.

Die betroffene Ehefrau stellte ihren Mann zur Rede, der wohl auch im Erfinden von Ausreden nicht ungeübt war. Er berichtete seiner Frau, dass er zwar das Foto gemacht habe, er jedoch völlig unschuldig an der E-Mail sei. Diese habe er nämlich nie nicht geschickt, denn es sei ein bekanntes Problem des iPhone, ab und an ganz von allein ein Bild oder anderes Dokument zu nehmen und an eine E-Mail anzuhängen, diese aber nicht zu versenden.

Die Ehefrau schilderte daraufhin in einem Apple-Support-Forum den Sachverhalt und fragte, ob es einen solchen „bekannten Fehler“ gebe. Mehrere Forenteilnehmer haben ihr dann erklärt, das es natürlich so eine Verkettung von seltsamen Zufällen weder beim iPhone noch, so ist zu vermuten, bei irgendeinem anderen Mobiltelefon gibt. In ihrem letzten Foreneintrag teilte sie dann auch mit, ihr Anwalt würde sich mit den Scheidungspapieren befassen.

Mit menschlichen Makeln ging es weiter, diesmal in Gestalt der Umsatzzahlen des finnischen Handyherstellers Nokia. Das Wirtschaftsmagazin ‘Capital’ berichtete in seiner Ausgabe 15, dass Nokia in den ersten sieben Monaten dieses Jahres nur noch auf einen Marktanteil von 36 Prozent gekommen sei, während dieser im vergangenen Jahr in Deutschland noch 44 Prozent betrug.

In ganz Westeuropa verlor Nokia, so Capital, nur rund zwei Prozent Marktanteil. Weltweit legte der Konzern sogar zu und liegt nun bei fast 40 Prozent.

Wie teuer die Werkschließung in Bochum für Nokia werden kann, zeigt folgende Rechnung: Bleibt es beim Marktanteil von rund 36 Prozent, verkauft Nokia dieses Jahr mit rund zehn Millionen Handys zwei Millionen weniger als noch in 2007. Bei einem Verkaufspreis pro Stück von im Schnitt 110 Euro, entgeht dem Konzern damit in Deutschland ein Umsatz von 220 Millionen Euro. Der Sozialplan beim Abbau der 2.300 Stellen in Bochum kostete 200 Millionen Euro.

Am Freitag schließlich meldete sich dann der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Thema Datenschutz zu Wort. Personenbezogene Daten über Verbraucher sind seit langem eine begehrte Ware, vor allem für den (Adress-)Datenhandel und das Erstellen von Kundenprofilen. Das Datenfishing zeigt sich in unterschiedlichster und vom Verbraucher oft unbemerkter Form. Intransparente Einwilligungserklärungen in die Datenverarbeitung und Datennutzung, die zwanghafte Koppelung solch einer Einwilligungserklärung für die Teilnahme an Gewinnspielen oder gar die intransparente Datenverknüpfung und Nutzung beim Scoring-Verfahren sind nur einige wenige Beispiele.

Das Thema Datenschutz tangiert zunehmend die Verbraucherrechte, das heißt, Datenschutz ist auch Verbraucherschutz. Das lukrative Geschäft mit dem Datenhandel boomt, ohne, dass diesem ein wirksamer Gegenpol entgegensetzt wird. Denn unabhängig vom mangelnden Datenschutzbewusstsein sehen sich die wenigsten Verbraucher imstande, von ihren Rechten wie Auskunfts- oder Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, beziehungsweise sie einzuklagen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband muss zur Kenntnis nehmen, dass insbesondere im Bereich des Verbraucherdatenschutzes die ihm zur Verfügung stehenden Instrumentarien versagen. Denn ein für die Überwachung und Durchsetzung der Verbraucherdatenschutzrechte notwendiger Rechtsanspruch nach § 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) scheitert daran, dass Datenschutzgesetze keine Verbraucherschutzgesetze im Sinne dieser Vorschrift sind.

Daher fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband die Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes, um die Rechte der Verbraucher durch klagebefugte Verbände auch in Datenschutzfragen umfassend wahrnehmen zu können.

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Geschenkideen zu Weihnachten

Die Temperaturen sind im Keller, Sonnenschein ist in Sonnenstudios leichter zu finden als am Himmel und Stürme fegen über das Land – kurz, es lässt sich nicht mehr leugnen, dass Weihnachten vor der Tür steht. Damit verbunden die jedes Jahr immer wieder auftretende Frage, was man denn wohl schenken soll.

Gut dran ist da, wer Computernutzer zu den zu Beschenkenden zählen kann, denn in der heutigen Ausgabe finden Sie ein paar Vorschläge für computeraffine Weihnachtsgeschenke.

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Schenken Sie Speicherplatz

Platz braucht man als Computernutzer ja immer – ob wichtige Dokumente, Musik oder Fotos, all diese Daten brauchen Platz und sollten dazu noch möglichst sicher gespeichert werden.

Als einfache Lösung, um der Datenflut Herr zu werden, bieten sich externe Festplatten an. Wenn man hier zwei Platten nutzt und die Daten auf beiden Platten ablegt, ist man auch dann auf der sicheren Seite, falls eine Platte ausfällt – und das tut sie garantiert. Aber externe Festplatten haben einen nicht unerheblichen Nachteil: Sie haben zwei Gehäuse auf dem Tisch, zwei Netzteile und belegen gleich zwei USB-Ports. Außerdem müssen Sie noch darauf achten, Ihre Daten immer auf beide Medien zu kopieren, was in jedem Fall umständlich ist.

Sinnvoller sind da schon externe Laufwerke, in denen gleich zwei Platten sind, die sich als RAID-System die Bilder automatisch spiegeln. Bei einem solchen Laufwerk, wie es etwa von Western Digital als My Book Mirror Edition angeboten wird, haben Sie dann eine Kapazität von beispielsweise 1TB, von dem Ihnen tatsächlich aber nur 500 GB zur Verfügung stehen, weil Ihre Daten auf beiden Festplatten parallel gespeichert werden. Der Vorteil: Fällt eine der Platten aus, können Sie immer noch auf Ihre Daten zugreifen. Preislich schlagen die auch optisch gut gelungenen Festplatten mir rund 170 Euro zu Buche.

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Handschriftlich unterm Apple-Baum

Wenn es mal ohne PC – oder besser: ohne Mac – gehen soll, ist Paperium eine interessante Lösung. Hier handelt es sich um ein Set, der aus einem digitalen Stift und einem Notizblock und natürlich der passenden Software für den Apple besteht.

Mit diesem Set können Sie, gänzlich ohne Rechner, auf dem Notizblock zeichnen, schreiben und entwerfen – und hinterher können Sie alles problemlos auf den Mac transportieren, denn der Stift speichert alles, was Sie zu Papier bringen und schickt es via Bluetooth direkt an die spezielle Paperium-Software.

Mit der Software können Sie Ihre Notizen und Skizzen sichten, ordnen oder als Grafik-Datei exportieren – sogar als Vektor-Datei. Einer Weiterverarbeitung mit anderen Programmen steht damit nichts mehr im Wege. Der bisherige Notizzettel-Wirrwarr kann getrost vergessen werden, denn die vom Stift übertragenen Grafiken kann man mit Tags versehen und so bequem im Rechner wiederfinden.

Besonders schön ist, dass Paperium in der aktuellen Version nun auch Handschriftliches erkennen und in normale Textdateien übetragen kann.

Der Trick hinter der nur für die Apple-Plattform erhältliche Lösung ist schon von der schwedischen Firma Anoto her bekannt: In dem Digitalstift steckt neben der Kugelschreibermine auch noch eine Digitalkamera, während der Notizblock mit einem speziellen Muster aus winzigen Punkten bedruckt ist. eingebaut. Beim Schreiben erkennt die Kamera im Stift die genaue Position auf dem Papier und speichert alles, was zu Papier gebracht wird.

Durch eine clevere Erkennungstechnologie weiß der Stift, auf welcher Seite man sich befindet und kann so immer die komplette Seiteninformation an den Apple übertragen. Nachträgliche Ergänzungen sind also auch kein Problem. Der Stift soll rund 100 Seiten speichern können, bevor die Daten übertragen werden müssen.

Wenn Sie jetzt neugierig geworden sind, aber mit dem PC arbeiten, muss ich Sie leider enttäuschen - Paperium gibt es nur für den Mac und laut Herstelleraussage ist auch keine Version für den PC geplant.

Paperium kostet in der Basisausführung rund 199 Euro, für die Handschriftenerkennung, die zusammen mit einem hochwertigen Notizbuch ausgeliefert wird, kommen noch einmal 59 Euro hinzu. Notizbücher gibt es im Dreierset ab 19,90 Euro.

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Bessere Weihnachtsbilder

Gute Bilder hängen nicht nur von einem guten Auge und der richtigen Kamera ab, sondern auch von einer guten, leicht zu bedienenden Bildbearbeitungssoftware.

Besonders populär und dazu noch recht preisgünstig ist der „kleine Bruder“ der bekannten Profi-Bildbearbeitung Photoshop: Adobe Photoshop Elements 7.

Mit Photoshop Elements 7 können Anwender digitale Bilder schnell und einfach organisieren und bearbeiten. Adobe Photoshop Elements vereint eine hohe Leistungsfähigkeit mit einfacher Bedienung und wartet mit einigen spannenden Möglichkeiten auf: Der „Smart Brush“ hilft dabei, eindrucksvolle Effekte in nur einem Schritt an der gewünschten Stelle anzuwenden. Mit dem „Scene Cleaner“ kann man unerwünschte Bildbestandteile wie Touristen oder Autos, die den Fokus des jeweiligen Fotos stören, einfach „wegwischen“.

Adobe Photoshop Elements 7 ist für rund 75 Euro erhältlich.

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Lektüre übers Rindvieh

So mancher Anwender, der in letzter Zeit einen neuen PC gekauft hat, wurde nicht nur mit neuer Hardware beglückt, sondern durfte sich auch mit dem neuen Betriebssystem „Windows Vista“, das seinerzeit unter dem „tierischen“ Codenamen „Longhorn“ entwickelt wurde, anfreunden.

Um mit all den Neuerungen und Stolperfallen von Vista zurechtzukommen, bietet sich ein gutes Handbuch an. In gewohnt lockerer Art will Andy Rathbone mit „Windows Vista für Dummies“ dem Anwender helfen, sich mit dem Betriebssystem zurechtzufinden.

Wie von der „Dummies“-Reihe gewohnt, beginnt Rathbone auch in diesem Band ganz schlicht und erklärt den Startvorgang und natürlich Grundfunktionen wie das Öffnen und Schließen von Fenstern, das Wiederfinden von Dateien, das Anlegen neuer Ordnern und elementares wie beispielsweise das Speichern von Dateien. Danach geht es dann schrittweise, aber nie humorlos, ans Eingemachte: Es wird im Internet gesurft, Fotos werden von der Kamera auf den PC gebracht, CDs werden gebrannt, E-Mails verschickt und die Tücken von Netzwerken werden erfolgreich umschifft.

Andy Rathbone, Windows Vista für Dummies, Wiley-VCH, Mai 2007, 448 Seiten, ISBN 978-3527702770, 19,90 Euro

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Ein Flachmann zur Bescherung

Seit über 20 Jahren werden Mäuse für Computer verwendet. Durch die einseitige Belastung weisen viele Benutzer inzwischen gesundheitliche Beschwerden auf, die typisch für das so genannte Mausarm-Syndrom (MAS) sind, so z. B. RSI (Repetitive Strain Injury Syndrom) oder KTS (Karpaltunnelsyndrom).

Von MAS ist die Rede, wenn verschiedene Körperteile wie Finger, Hände, Arme und Schultern durch ständig wiederholte Bewegungsabläufe oder einseitige Belastung beeinträchtigt sind. Bei Verwendung einer herkömmlichen Maus führen Sie über längere Zeiträume wiederholt dieselbe Bewegung, nämlich Mausklicks, aus. Unterarm und Hand stehen hierbei in einem unnatürlichen Winkel zueinander.

Häufige Folge: Schmerzen in den betreffenden Körperteilen, was zu einem erhöhten RSI-Risiko führt.

Als ergonomische Alternative zur Maus werden u.a. Stifttabletts wie beispielsweise das Bamboo des Herstellers Wacom angeboten. Solche Tabletts sollen dazu beitragen können, das Mausarm-Syndrom zu lindern oder sogar zu verhindern. Der digitale Stift übernimmt dabei alle Funktionen einer Computermaus – Navigation, Drag and Drop, Klicken – und ist ihr dabei durchaus in Handhabung und Präzision ebenbürtig.

Die Stifte ermöglichen eine entspannte Handhaltung und eine natürliche Stellung des Unterarms. Der Unterarm muss nicht verdreht werden, Muskeln und Sehnen werden nicht überlastet. Bei der Benutzung eines Stifts werden die Muskeln in Fingern, Hand und Arm gleichmäßig beansprucht. Die Arbeit mit den meisten Mäusen beansprucht die Muskulatur in Fingern, Hand und Arm einseitig und zwingt sie, lange in der gleichen Position zu bleiben.

Dank der „absoluten Positionierung“ – der Zuordnung der aktiven Tablettfläche zum Anzeigebereich des Monitors - lässt sich der gesamte Bildschirm mit wenigen sparsamen Bewegungen steuern. Somit wird eine unnötige Belastung der Muskeln in Fingern, Hand und Arm vermieden.

Stifttabletts lassen sich einfach an die jeweiligen Aufgaben und persönlichen Erfordernisse anpassen. So können die Tasten mit verschiedenen Funktionen belegt werden, wie linkem oder rechtem Mausklick, Doppelklick, Shortcuts, Kontextmenüs oder Umschaltfunktion. Jeder Benutzer kann also seinen individuellen Anforderungen entsprechend arbeiten.

Günstige Grafiktabletts sind bereits in der Preisklasse zwischen 50 und 80 Euro erhältlich.

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Wie wäre es mit einem Weihnachts-Fotobuch?

Rechtzeitig vor Weihnachten kommt das anlässlich der Photokina präsentierte „Fotobuch brillant“ auf den Markt. Das Buch wird hergestellt auf „Fujicolor Crystal Archive Album Paper“, einem echtem Fotopapier, das für diesen Einsatzzweck von Fujifilm entwickelt und produziert wurde.

Echtes Fotopapier ermöglicht brillante Farben, eine perfekte Farb- und Detailwiedergabe, sowie eine längere Haltbarkeit und Farbbeständigkeit. Die Leporello-Bindung des Fotobuches soll eine hohe Festigkeit und Stabilität bieten.

Das neue Premium Fotobuch kann bei den Online-Webshops von MediaMarkt, Rossmann, Ihr Platz, Globus, Netto sowie Fujidirekt.de bestellt werden. Zum Marktstart werden zwei Formate angeboten: 20×20 und 20×30cm, die Seitenzahl kann dabei 24, 40 oder 56 Seiten betragen. Für das aufgeschlagene Buch ergibt sich so  Gestaltungsfläche von bis zu 20×60 cm.

Die Bücher werden zur Zeit in Deutschland zu Preisen ab 22,95 Euro angeboten.

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Datenschutz ist Verbraucherschutz

In der letzten Zeit kommen wir um die Frage, wie wir mit unseren Daten umgehen und was andere mit diesen Daten anfangen können, kaum mehr herum.  In einer aktuellen Meldung hat sich auch der Verbraucherzentrale Bundesverband wieder einmal mit dem Datenschutz auseinandergesetzt.

Das Thema Datenschutz prägt zunehmend den Alltag der Verbraucher und ist schon lange kein Randthema der Gesellschaft. Personenbezogene Daten über Verbraucher sind seit langem eine begehrte Ware, vor allem für den (Adress-)Datenhandel und das Erstellen von Kundenprofilen. Das Datenfishing zeigt sich in unterschiedlichster und vom Verbraucher oft unbemerkter Form. Intransparente Einwilligungserklärungen in die Datenverarbeitung und Datennutzung, die zwanghafte Koppelung solch einer Einwilligungserklärung für die Teilnahme an Gewinnspielen oder gar die intransparente Datenverknüpfung und Nutzung beim Scoring-Verfahren sind nur einige wenige Beispiele. Das Problem des mangelnden Datenschutzes hat sich im Zeitalter der digitalen Medien in den vergangenen Jahren dramatisch verschärft.

Zunehmend sehen sich Verbraucherverbände mit der Datenschutzproblematik der Verbraucher konfrontiert. Das Thema Datenschutz tangiert zunehmend die Verbraucherrechte, das heißt Datenschutz ist auch Verbraucherschutz. Das lukrative Geschäft mit dem Datenhandel boomt, ohne dass diesem ein wirksamer Gegenpol entgegensetzt wird. Denn unabhängig vom mangelnden Datenschutzbewusstsein, sehen sich die wenigsten Verbraucher im Stande von ihren Rechten wie Auskunfts- oder Widerspruchsrecht Gebrauch, beziehungsweise klageweise geltend zu machen.

Es macht auch wenig Sinn, den einzelnen Verbraucher in die Schlacht David gegen Goliath zu schicken. Denn immerhin handelt es sich beim Datenhandel um ein Massenphänomen, dem weniger durch eine (rechtliche) Auseinandersetzung des einzelnen Verbrauchers Einhalt geboten werden kann. An dieser Stelle kann der kollektive Rechtsschutz zu einem effektiveren und nachhaltigeren Schlag ausholen, das heißt ein klagebefugter Verband macht im Interesse eines Kollektivs, also der Verbraucher, Rechtsansprüche geltend. Damit kann durch das Einleiten eines einzigen Rechtsverfahren durch einen klagebefugten Verband einer Vielzahl weiterer Rechtmissbräuche gegenüber Verbrauchern vorgebeugt werden.

Allerdings muss der Verbraucherzentrale Bundesverband zur Kenntnis nehmen, dass insbesondere im Bereich des Verbraucherdatenschutzes die ihm zur Verfügung stehenden Instrumentarien versagen. Denn ein für die Überwachung und Durchsetzung der Verbraucherdatenschutzrechte notwendiger Rechtsanspruch nach § 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) scheitert daran, dass Datenschutzgesetze keine Verbraucherschutzgesetze im Sinne dieser Vorschrift sind.

Daher fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband die Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes, um die Rechte der Verbraucher durch klagebefugte Verbände auch in Datenschutzfragen umfassend wahrnehmen zu können.

Hierzu bedarf es im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eines ausdrücklichen Hinweises, dass Datenschutzvorschriften, soweit sie die Rechte der Verbraucher betreffen, Verbraucherschutzgesetze im Sinne des Unterlassungsklagengesetzes sind.

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